Psychotherapie

Indikation für eine Psychotherapie

Eine (privat oder gesetzlich) durch Ihre Krankenkasse finanzierte Richtlinienpsychotherapie kann bei folgenden Erkrankungen, Störungen oder Beschwerden indiziert sein:

  • affektiven Störungen, depressiven Episoden, rezidivierenden depressiven Störungen, Dysthymie
  • Angststörungen und Zwangsstörungen
  • somatoformen Störungen und dissoziativen Störungen (Konversionsstörungen)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (Burn-out)
  • Essstörungen
  • nichtorganischen Schlafstörungen
  • sexuellen Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
  • Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

… oder wenn psychische Faktoren einen wesentlichen pathogenetischen Anteil an Krankheiten oder deren Auswirkungen haben, z.B. bei:

  • Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung, das heißt im Stadium der Entwöhnung unter Abstinenz
  • seelischer Krankheit auf Grund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, in Ausnahmefällen auch seelischen Krankheiten, die im Zusammenhang mit frühkindlichen körperlichen Schädigungen oder Missbildungen stehen
  • seelischer Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
  • psychischer Begleit-, Folge – oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen

 

 

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Symptome oder psychischen Erkrankungen auf Sie zutreffen, ist es möglich, bei Ihrer Kasse (privat oder gesetzlich) eine Psychotherapie zu beantragen. In diesem Falle füllen Sie bitte den Fragebogen auf der Seite Kontakt + Anmeldung aus.