Gutachten

Rechtspsychologisch-forensische Gutachten

Ich erstelle rechtspsychologisch-forensische Sachverständigengutachten für Familiengerichte. Hierbei geht es unter anderem um Erziehungsfähigkeitsgutachten oder Sorgerechtsgutachten im Bereich des Kindschaft- und Familienrechts.

Meine Ausbildung zum psychologisch-forensischen Gutachter habe ich bei der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) gemacht. Beim Erstellen dieser Gutachten arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Rechtspsychologischen Institut Leipzig – Leitung: Frau Dr. A. Liedtke – zusammen. Dies hat den Vorteil, dass ich durch die Supervisionen und Weiterbildungen, welche das Institut regelmäßig durchführt, immer auf dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand bin. Zudem führt die fachliche-inhaltliche Zusammenarbeit dazu, dass die Gutachten bis zur höchsten Instanz gerichtsfest sind. Bisher erstellte ich Gutachten im Bereich Familienrecht für die Amtsgerichte und Familiengericht in Riesa, Erfurt, Arnstadt und Sonneberg.

Da diese psychologisch-forensischen Gutachten von den Gerichten in Auftrag gegeben werden, bezahlen sie diese in der Regel auch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt über die aktuell geltenden Kostenregelungen.

In Kooperation mit Dr. Anne K. Liedtke | Institut für Rechtspsychologie in Leipzig

Gutachten zur Personenstandsänderung

Ich erstelle für Gericht sexualpsychologische Sachverständigengutachten im Rahmen der Änderung der Geschlechtsidentität – früher auch Gutachten zur Transsexualität genannt. Bitte beachten Sie, dass sich die Begrifflichkeiten und die gesellschaftliche Haltung im ständigen Wandel befinden. Dies hat gute Gründe. So ist es heute übereinstimmend üblich, nicht von der Änderung des Geschlechts zu sprechen, da das Geschlecht auch psychischer und nicht nur physischer Natur ist und sich das psychische Geschlecht nicht ändert hat. Die äußeren Geschlechtsmerkmale passen jedoch nicht zum psychischen Geschlecht. Im Rahmen, der von den Gerichten vergebenen sexualpsychologischen Sachverständigengutachten, wird auf die Fragestellungen des Gerichts zur Überprüfung der Geschlechtsidentität eingegangen. Da die Gutachten von Gerichten beauftragt werden, übernehmen diese Gerichte auch die Kosten. Eventuell müssen die begutachteten Personen die Kosten dann an die Gerichte erstatten (abhängig vom Einkommen der jeweiligen Antragsteller*innen).

Adoptionsgutachten

Ich erstelle Adoptionsgutachten für Personen (Eltern/Paare), die ein Kind (aus dem Ausland) adoptieren möchten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vorschriften der beteiligten Länder zu beachten. Oftmals werden hierfür – neben einer ausführlichen biographischen Anamnese – psychologische Testungen der Eltern in Bezug auf die persönliche Eignung (psychische Gesundheit/Erziehungsfähigkeit etc.) verlangt. Die Gutachten erfordern eine internationale Psychodiagnostik (z.B. Minnesota Multiphasic Personality Inventory), die zum Teil in Deutschland unüblich ist, jedoch im Rahmen dieser Gutachten von mir durchgeführt werden kann. Die Kosten für ein Adoptionsgutachten übernehmen die beantragenden Personen in der Regel selbst. Ein solches Adoptionsgutachten kostet je nach Aufwand bei einem Stundenlohn von 140 € ca. 800 -1400 € .

Überprüfung sozialmedizinischer Gutachten

Sozialmedizinische Gutachten, die oftmals im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erstellt wurden, haben für die Beteiligten mitunter erhebliche Konsequenzen. Gerichte müssen sich den Ergebnissen dieser Gutachten in ihrer Urteilsfindung zwar nicht anschließen bzw. diesen folgen, tun dies jedoch in der Regel. Aus diesem Grund werden die Gutachten ja schließlich auch in Auftrag geben.

Erfahrungsgemäß weisen viele der Gutachten jedoch inhaltliche

  • Sind die Diagnosen nach den aktuellen Diagnosemanualen richtig?
  • Wurden die richtigen psychologischen Tests durchgeführt, d.h. wurde die Auswahl der Tests zutreffend begründet? usw.

oder formale

  • Entspricht das Gutachten den formalen wissenschaftlichen Standards?
  • Sind die Testgütekriterien der psychologischen Tests angegeben?
  • Ist die Vergleichsstichprobe angegeben und formal korrekt? usw.

Mängel auf.

Diese Mängel reichen oftmals aus, um das Gutachten zurückzuweisen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn das Ergebnis des Gutachtens Ihren Interessen zuwiderläuft. Sie können das Gutachten durch mich in formaler als auch in psychologischer Hinsicht überprüfen lassen. Ich berechne hierfür einen Stundensatz von 160 €.

Bitte informieren Sie sich per Nachfrage auch über Gutachten zum Waffenrecht (Waffenbesitzkarte), Strafrecht (Straffähigkeit) und Glaubhaftigkeitsgutachten.