Einzeltherapie

Ich führe in meiner Praxis für Psychotherapie
tiefenpsychologisch fundierte
Richtlinien-Einzeltherapien durch.

Hinter dieser komplizierten Beschreibung verbirgt sich die klassische Psychotherapie, in welcher Sie als Patient – im Gegensatz zur Gruppentherapie – alleine im Mittelpunkt der Behandlung stehen. In diesem „Setting“ können wir uns ganz gezielt Ihrer persönlichen Problemstellung widmen.

Manch eine*r denkt, ihr/sein Problem sei gar nicht so wichtig, und andere würden viel mehr leiden und einer Psychotherapie viel eher bedürfen. 

Entscheidend ist nicht, ob diese Probleme objektiv schwerwiegend sind, sondern wie Sie als Patient*in darunter leiden und ob dieses Leiden in den Bereich der kassenfinanzierten Psychotherapie fällt. Dies festzustellen, ist die Aufgabe der ersten Sprechstunden.

Während die ersten Sprechstunden dieser Orientierung dienen, findet die eigentliche Psychotherapie erst mit der Beantragung der Leistungen bei Ihrer Kasse an.

Der Vorteil einer Einzel-Psychotherapie ist die Vertrautheit des Gesprächs. Da ich zwingend der gesetzlichen Schweigepflicht unterliege, können Sie über alle belastenden Lebensereignisse oder Gedanken frei und ungezwungen reden, ohne befürchten zu müssen, dass diese Dritten weitererzählt werden. Diese gesetzliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten und Strafverfolgungsbehörden.

Frei nach dem Motto: „the stage is yours“, bestimmen Sie allein, welchen therapeutisch relevanten Themen wir uns gemeinsam widmen werden. Jede*r kommt in die Psychotherapie mit unterschiedlichen Themen und Problemstellungen. 

Eine Einzel-Psychotherapie kommt insbesondere in Frage, wenn Themen besprochen werden sollen, welche besonders intensiv die Bereiche von Scham oder Schuld betreffen. Das können u.a. sexuelle oder strafbewehrte Themen sein. 

Als Psychotherapeut bin ich – neben der Schweigepflicht auch – zur Neutralität verpflichtet. Ich verurteile oder geringschätze niemanden aufgrund dieser Themen – egal wie Sie sich zu diesen Themen äußern.

Bei anderen Themen, z.B. Arbeitsplatzkonflikten, konflikthaften sozialen Beziehungen, Partnerschaftskonflikten, Trauerbewältigung etc., sollte auch die Möglichkeit der Gruppentherapie in Betracht gezogen werden.

Sie als Patient*in haben keine gesetzliche Schweigepflicht. Trotzdem lege ich großen Wert darauf, dass auch Patienten keine Inhalte der Therapie mit Dritten besprechen. Diese Regel steht auch im Dienst ihres persönlichen Therapieerfolgs, da die Kommentare und Einwirkungen von Dritten (Partner / Eltern / Freunde) oft kontraproduktiv für den Therapieerfolg sind. Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass diese vertraulichen Gespräche auf keinen Fall aufgenommen werden dürfen, auch wenn dies möglicherweise nur der ganz persönlichen Nacharbeitung dienen soll.