Die AGB der Praxis

Gesundheitsregeln

A. In der Praxis für Psychotherapie Andreas Taglinger gelten die aktuell gültigen Bestimmungen zum Infektionsschutzgesetz und andere behördliche Regelungen/Gesetzen im Gesundheitsbereich, zu deren Einhaltung und Beachtung sich alle Patienten und Besucher verpflichten. Insbesondere sind die folgenden Mindest-Regeln zu beachten: Abstand halten (1,5 Meter), Niesen und Husten in die Armbeuge, Hände waschen – nach Betreten der Praxis.

B. Aus gesundheitlichen Gründen ist auf das Hände geben zu verzichten. Auch auf andere Begrüßungsformen ist zu verzichten, da hier meist der Mindestabstand unterschritten wird. Letzt genannte Regeln müssen auch unabhängig von der aktuellen Rechtslage, als Patient und Besucher in der Praxis für Psychotherapie Andreas Taglinger jederzeit angewendet werden.

C. Nachweislich und sicher mit einem Corona- (Sars-, Covid,-) Virus oder vergleichbaren pandemischen Viren infizierte Patient*innen, informieren Herrn Andreas Taglinger unverzüglich darüber. Unmittelbar nach einem positiven Testergebnis müssen vereinbarte Therapiestunden abgesagt werden. Eine kostenfreie Absage der Therapie ist nur mit einem amtlichen oder zertifizierten Nachweis über die Infektion bzw. das positive Testergebnis und nur mit einer unmittelbaren Absage per SMS über das Patiententelefon möglich.

Psychotherapievertrag

Patient*innen haben die Möglichkeit, sich anhand der Website www.Psychotherapie-taglinger.de über die Möglichkeiten und Arbeitsweise einer Psychotherapie bei Dipl.-Psych. Andreas Taglinger informieren. Das Informationsblatt Risiken und Nebenwirkungen der Psychotherapie steht Patient*innen ebenfalls auf der Website www.Psychotherapie-Taglinger.de zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

Alle genannten Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zur kassenärztlichen und privat-ärztlichen Abrechnung, welche hier genannt sind, beziehen sich nur auf das Jahr 2021. Gesetzliche Bestimmungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, so dass Patient*innen aufgefordert sind, sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren. Herr Dipl.-Psych. Andreas Taglinger übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit und Gültigkeit der hier gemachten Angaben zu gesetzlichen Regelungen.

1. Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und findet zu festen, vorher vereinbarten Zeiten statt. Eine Gruppentherapiesitzung dauert 100 Minuten und findet zu festen, vorher vereinbarten Zeiten statt. Vereinbarte Therapiesitzungen sind verbindlich vereinbart.

2. Ausfallstunden sind zu bezahlen. Das Bereitstellungshonorar dafür bemisst sich nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (https://www.kbv.de/media/sp/UV-GOAE_01.01.2021.pdf) mit dem Faktor 2,5. Dies gilt für alle Patienten: Selbstzahler, Privatpatienten.

Patient*innen, die über eine gesetzliche KV versichert sind, zahlen den Betrag, welcher der vereinbarten Stunde nach dem aktuell gültigen EBM (https://www.kbv.de/html/online-ebm.php) entspricht. Dies unterscheidet sich jeweils, ob es sich um eine genehmigungsfreie, z.B. Sprechstunde, Probatorik oder um eine genehmigungspflichtige, z.B. anerkannte Kurzeittherapie oder Langzeittherapie, handelt.

Patient*innen informieren sich selbstständig über die aktuell gültigen Gebühren, da diese ständig erneuert werden.

Aus der Terminvereinbarung ergibt sich ein Dienstvertrag mit beiderseitigen Rechten und Pflichten. Zur Mitwirkungspflicht der Patient*innen gehört das pünktliche Erscheinen zum Behandlungstermin. Ist ein, nach Tag und Uhrzeit bestimmter Termin, in einem reservierten Zeitraum vereinbart und der/die Patient*in erscheint zu diesem Termin nicht, dann entsteht der Praxis ein wirtschaftlicher Nachteil, aus dem sich Schadensersatzansprüche ergeben. Diese werden dem/der Patient*in in Rechnung gestellt. Da es sich bei der Psychotherapiepraxis Andreas Taglinger um eine reine Bestellpraxis handelt, bei der in der Regel die Patienten stundenweise bestellt werden, liegen die Voraussetzung für einen Regressanspruch in voller Höhe der vereinbarten Leistung nach §611 S. 2 BGB, i.V.m. 615 Satz 1 BGB vor, wenn der/die Patient*in nicht oder unpünktlich zum vereinbarten Termin erscheint.

Zwischen Privatpatient*innen oder Kassenpatient*innen besteht bei der Frage nach einem Vergütungs- bzw. Schadensersatzanspruch kein Unterschied. Beim Nichterscheinen des Kassenpatienten wird das Honorar dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Es handelt sich um eine Leistungsstörung zwischen Vertragsarzt und Kassenpatient. Diese betrifft die kassenärztliche Versorgung nicht.

3. Auch Erkrankungen oder Umstände, welche der/die Patient*in nicht zu verantworten hat, und wegen derer diese/r den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen hat, entbindet ihn/sie nicht von der Zahlungsverpflichtung.

4a. Termine können kostenfrei sieben Tage vorher abgesagt werden. Erfolgt die Absage sieben Tage und weniger vor dem vereinbarten Termin, sind 100 % des Stundensatzes als Bereitstellungshonorar zu zahlen. Dies gilt, wenn Herr Andreas Taglinger die Gründe des Nichterscheinens nicht zu verantworten oder verursacht hat.

4b. Die oben genannten Fristen betreffend der Absage von fest vereinbarten Stunden betrifft auch Terminbuchungen über Onlineportale wie doctena.de, auch wenn diese Onlineportale andere (kürzere) Fristen zur Stornierung festlegen.

4c. Die Bezahlung der versäumten Stunden erfolgt entweder mittels Überweisung auf das Konto von Andreas Taglinger, welches dem Patienten mitgeteilt wird oder es wird bargeldlos mittels EC-Karte beim nächsten Termin vom Patienten bezahlt. Werden die Ausfallstunden vom Patienten nicht bezahlt, werden keine weiteren Termine vereinbart, bis alle ausstehenden Zahlungen vom Patienten geleistet wurden.

4d. Sollte es über die Berechtigung der Forderung unterschiedliche Auffassungen geben, kann Herr Taglinger in einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung als Zeuge gehört werden. Der/die Patient*in entbindet Herrn Taglinger von seiner ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlich ist. Diese Zustimmung gilt auch für zukünftige Behandlungen. Patient*innen können diese jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Damit ist die Behandlung beendet und ein Behandlungsvertrag erlischt.

4e. Bei gesetzlich Versicherten muss mindestes einmal im Quartal die Versicherungskarte vorgelegt und eingelesen werden, ansonsten werden die in Anspruch genommenen Leistungen nach den jeweiligen und aktuellen Sätzen des EBM privat in Rechnung gestellt.

5. Eine Änderung des Versicherungsverhältnisses ist ohne Verzug mitzuteilen. Unabhängig davon haften Patient*innen für die finanziellen Folgen, wenn sich ihr Versicherungsverhältnis ändert. Außerdem sind Patient*innen verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob ihre Krankenkasse die Kosten für diese Behandlung übernimmt. Wobei dies überwiegend privat versicherte Patienten betrifft, da Privatkassen sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen haben. Gesetzlich versicherte Patient*innen werden alle Formulare zur Beantragung kassenärztlicher Leistungen von der Praxis zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu privat versicherten Patienten gelten für alle gesetzlich versicherten Patienten die gleichen gesetzliche Bestimmungen (Stand Dezember 2021). Patent*innen werden, soweit dies möglich ist, über entstehende Kosten vorher informiert, damit dem/der Patient*in keine unerwarteten Kosten entstehen.

6. Eine laufende Therapie kann beiderseitig gekündigt bzw. beendet werden, sofern keine verbindlich vereinbarten Termine vereinbart sind. Die vereinbarten Termine müssen unabhängig von einer Kündigung in Anspruch genommen und bezahlt werden. Dabei gilt allerdings, dass die Therapie beiderseitig, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden kann. Darüber hinaus können fest vereinbarte Termine beiderseits kostenfrei storniert werden.

7. Die Länge der Therapie bzw. die vereinbarten Sitzungen entsprechen dem Therapieantrag bei der gesetzlichen Kasse bzw. bei Selbstzahlern und Privatpatienten den vereinbarten Terminen.

8. Nimmt ein/e Patient*in ohne diesen Vertrag, bzw. ohne die AGB der Praxis Andreas Taglinger durch seine/ihre Unterschrift akzeptiert zu haben, an der Therapie teil, bzw. gibt der/die Patient*in diesen unterschriebenen Vertrag nicht ab, so gilt § 611 BGB i.V.m. § 615 Satz 1 BGB. Das heißt, der/die Patient*in zahlt alle von ihr/ihm verursachten Ausfallstunden in voller Höhe.

9. Es ist untersagt, Aufnahmen der Therapiesitzungen zu machen (z.B. mit Hilfe eines Smartphones), auch wenn es nur der persönlichen Nachbearbeitung der Therapiestunde, zur vermeintlichen Verbesserung des Therapieerfolgs dienen soll. Dies stellt eine Straftat nach § 201, 201a StGB dar.

10. Alle getätigten Unterschriften oder Einwilligungen können jederzeit schriftlich widerrufen werden. Damit wird die Behandlung entsprechend der vereinbarten Fristen beendet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppentherapie

1. Patient*innen verpflichten sich, das Gebot der Verschwiegenheit über die persönlichen Belange anderer Gruppenmitglieder außerhalb der Gruppe einzuhalten. Patient*innen sprechen außerhalb der Gruppensitzungen, also vor einem Gruppentreffen, nach einem Gruppentreffen und zwischen den Gruppentreffen nicht mit Gruppenmitgliedern oder außenstehenden Personen über die, in der Gruppe besprochenen Inhalte und Themen, bzw. von Gruppenmitgliedern und Herrn Andreas Taglinger getätigten Äußerungen. Alles was in der Gruppe „entstanden“ ist, muss auch in der Gruppe (und nicht außerhalb der Gruppe) psychotherapeutisch bearbeitet werden. Patient*innen verabreden sich nicht privat und außerhalb der Gruppentermine mit anderen Gruppenmitgliedern während der laufenden Gruppentherapie. Patient*innen gehen keine intimen Beziehungen zu anderen Gruppenmitgliedern während der Therapie ein.

Es ist strafrechtlich untersagt, Aufnahmen (z.B. über das Smartphone) der Gruppenstunden zu machen. Auch wenn diese Aufnahmen „nur der persönlichen Nachbearbeitung“ zum Zwecke der Optimierung des Therapieerfolgs dienen soll. Dies stellt eine Straftat nach § 201, 201a StGB dar.

2. Um einen kontinuierlichen gemeinsamen Prozess zu gewährleisten, sind die kostenpflichtigen Fehlzeiten auf maximal drei Mal im Jahr zu beschränken und zuvor in der Gruppe anzusprechen. (Krankenhausaufenthalte zählen dabei nicht).

Im Terminplan angekündigte, als auch gemeinsam abgesprochene, Gruppentermine, die vom Gruppenmitglied – aus welchen Gründen auch immer, die nicht von Herrn Taglinger zu verantworten sind, z.B. akute Krankheit – nicht in Anspruch genommen werden, müssen vom Patient*in bezahlt werden. Hierbei gelten die aktuellen Gebührensätze der GOÄ (Privatversicherte) und des EBM (gesetzlich Versicherte).

Ebenso müssen die Gruppenstunden selbst bezahlt werden, wenn die Krankenkasse die Kosten der Behandlung nicht (weiter) übernimmt.
Aus Gründen des Therapeuten ausfallende Stunden, sowie die in den angekündigten Ferien ausfallenden Gruppensitzungen bleiben entsprechend kostenfrei.

3. Der Preis für eine Doppelstunde á 100 Minuten wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ mit dem 2,4-fachen Satz) berechnet. Das Ausfallhonorar entspricht dieser Summe. Für gesetzlich Versicherte gelten die Gebühren des EBM. Auch hier entspricht das Ausfallhonorar dieser Summe. Selbstzahler zahlen für eine in Anspruch genommene Gruppenstunde den 1,9-fachen Satz nach GOÄ.

Wird über Krankenschein abgerechnet, müssen zu jeder 1. Stunde im Quartal die Versicherungskarte vorgelegt werden. Ansonsten wird wie bei Privatversicherten abgerechnet.

4. Die Termine der Gruppensitzungen werden jeweils in der vorhergehenden, stattfindenden Gruppe vereinbart. Versäumt ein/e Patient*in drei Mal hintereinander – ohne vorherige Absprache und Klärung in der Gruppe – einen Gruppentermin, führt dies grundsätzlich zum kostenpflichtigen Ausschluss aus der Gruppe.

5. Falls ein/e Patient*in die Gruppenbehandlung beenden möchten, informiert diese/r die Gruppe mindestens einen Termin vorher. Das heißt, nach der Ankündigung, die Gruppe zu verlassen, kommt diese/r mindestens noch einmal zu den gemeinsamen Sitzungen, um allen ausreichend Gelegenheit zu geben, offene Angelegenheiten mit ihr/ihm zu beenden und sich zu verabschieden. Eine Ausnahme hiervon ist, wenn es zu einer verbindlichen Einigung zwischen Herrn Andreas Taglinger gekommen ist, welche eine frühere Beendigung vereinbart.

Herr Andreas Taglinger kann die Therapie sofort beenden. Die Gründe werden mündlich oder schriftlich mitgeteilt. Dies ist der Fall, wenn die hier genannten Gruppenregeln grob verletzt werden, oder es zu groben Regelverletzungen oder groben Handlungen gegen Gruppenmitglieder oder Herrn Andreas Taglinger gekommen ist.

6. Nehmen Patient*innen ohne diesen Vertrag an der Gruppe teil, bzw. geben diese den unterschriebenen Vertrag nicht ab, bzw. ohne die AGB – Praxis Andreas Taglinger durch seine Unterschrift akzeptiert zu haben, so gilt dieser Vertrag und die AGB als stillschweigend akzeptiert und gültig.