Grundregeln
bei einer Psychotherapie

Der Patient soll alles sagen, was ihm durch den Sinn geht.

Er soll volle Aufrichtigkeit versprechen und nichts verschweigen, was ihm aus irgendeinem Grund unangenehm ist. Er soll alles sagen, auch dann, wenn es ihm unwichtig, unpassend oder unsinnig erscheint. […] Der Patient soll sich nicht auf die einzelnen Stunden vorbereiten. […] Man sollte besonders darauf achten, dass Patienten sich nicht ins Intellektualisieren flüchten und beispielsweise allerlei psychoanalytische Literatur lesen, über diese nachdenken, ohne das intellektuelle Wissen affektiv auf sich anzuwenden. […] Er [der Patient] soll anderen, auch ihm nachstehenden Personen möglichst nichts oder wenig von der Therapie erzählen und möglichst wenige Personen zum Mitwissern machen. (Freud, 1913)

➜ Was Ihnen in der Stunde in den Sinn kommt ist grundsätzlich wichtig und gehört dort hin. Man muss nicht verstehen, was theoretisch in der Therapie geschieht, um davon zu profitieren, und andersherum ist theoretisches Wissen über die Therapie kein Gewinn für Ihr psychisches Wohlbefinden. Entscheidend ist, dass Sie sich auf ein aufrichtiges Gespräch mit dem Therapeuten einlassen. Wenn Sie sich mit Dritten darüber unterhalten besteht die Gefahr, dass sie wichtige Themen aus dem therapeutischen Gespräch heraushalten. Das wäre ein Verlust.

Während der Therapie soll der Patient keine lebenswichtigen Entscheidungen treffen ...

also solche über seine Berufswahl, wirtschaftliche Vorhaben, Eheschließungen oder Trennungen. Solche Entscheidungen soll er erst am Ende der Behandlung ausführen. (Freud, 1914)

➜ Während der Therapie sind die Lebensumstände in einem entscheidenden Punkt anders als davor oder danach: Man weiß einen Profi in Beziehungsfragen an seiner Seite. Ihre Lebensentscheidungen müssen jedoch auch dann bestehen können, wenn Sie wieder auf sich gestellt sind. Deswegen sollten Sie weitreichende Entscheidungen unter denselben Voraussetzungen treffen, unter denen Sie nachher auch damit leben müssen.

Der Patient soll auf Ersatzbefriedigungen während der Therapie verzichten.

Einiges muss man ihm aber gewähren, je nach der Struktur der Krankheit und des Patienten. (Freud, 1919)

➜ Ersatzbefriedigungen sind grob gesagt Suchtmittel, beispielsweise Alkohol und andere Drogen, Glücksspiele oder käuflicher Sex. Eben weil diese Mittel nicht das eigentliche Bedürfnis befriedigen, brauchen Sie immer mehr davon und sind insofern süchtig. Da es in der Therapie auch darum geht, Ihre grundlegenden unerfüllten Bedürfnisse kennen zu lernen, ist es nicht hilfreich, diese mit Ersatzstoffen abzumildern. Je nachdem, wie wichtig so ein Bedürfnis gerade ist, ist es aber auch einfach zu viel verlangt, es ohne Hilfsmittel auszuhalten. Wenn Sie zu Ersatzbefriedigung greifen, ist das nicht grundsätzlich problematisch. Es ist aber wichtig und wird Sie weiterführen, es anzuerkennen und in der Therapie zu besprechen, dass Sie von Ersatzstoffen Gebrauch gemacht haben. Sonst besteht die Gefahr, dass wichtige Themen in der Therapie keinen Raum bekommen.

Zeit und Geld

Die Stunden werden vermietet. Jeder Patient bekommt eine Stunde des Arbeitstages zugewiesen und bleibt für sie haftbar, auch wenn er sie nicht benutzt. (Freud, 1913)

➜ In anderen Worten und mit Bezug auf die Handhabung in dieser Praxis heißt das, dass Ihnen ein Bereitstellungshonorar in Rechnung gestellt wir, unabhängig vom Grund Ihrer Verhinderung, es sei denn, Sie sagen gemäß der Therapievereinbarung bzw. des Vertrages vorher ab.

Im Falle von länger andauernden körperlichen Erkrankungen kann die Behandlung unterbrochen und die Stunden können anderweitig vergeben werden. Der Patient wird wieder in Behandlung genommen, sobald er wieder dazu in der Lage und eine andere Stunde für ihn gefunden ist. (Freud, 1913)

➜ Es kann notwendig oder nützlich sein, mit der Therapie eine Weile auszusetzen. Heutzutage halten die Krankenkassen es allerdings in der Regel so, dass die bewilligten Stunden nach sechs Monaten Pause verfallen.